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Pressemitteilung: AfD-Zeugen „schwänzen“ nicht

AfD-Zeugen „schwänzen“ nicht

Am 23. August fand vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ein Prozess wegen Landfriedensbruchs statt, bei dem dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, im Oktober 2015 einen AfD-Infostand in Rödelheim überfallen zu haben.

Mehrere Zeitungen berichteten darüber, die vier Tatzeugen, die am AfD-Stand zugegen waren, wären dem Prozess unentschuldigt fern geblieben und hätten den Termin „geschwänzt“.

Tatsache ist, dass die vier Zeugen nicht vor Gericht erschienen sind, Tatsache ist aber auch, dass dies nur geschah, weil alle vier Zeugen durch ein Versehen des Gerichts vorher wieder abgeladen worden waren.

Der AfD-Kreissprecher Markus Fuchs, selbst einer der vier Zeugen, bemerkt hierzu: „Fehler passieren. Auch bei der Justiz. Mit einem einfachen Anruf konnte der Sachverhalt bei Gericht aber geklärt werden.“

„Statt aber einfach mal zum Telefonhörer zu greifen und den Sachverhalt zu recherchieren und bei der AfD nachzufragen, wird das entschuldbare Versehen des Gerichts dazu verwendet, mit einer hämischen Berichterstattung Stimmung gegen die AfD zu machen.“ so Fuchs abschließend.

Kontakt: presse@ffm.afd-hessen.de